AGB – KOR Fitness
1. Mitgliedsbetrag
Die Mitgliedschaft startet zum 1ten des Folgemonats. Bei einer Neueröffnung startet die Mitgliedschaft mit 1ten des Folgemonats nach der Eröffnung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 1ten des Monatszur Zahlung fällig. Diese Regelung greift explizit auch, sollte der angebotene Mitgliedsbeitrag als „Wochenpreis“ ausgewiesen sein.
Der laufende Monat der Anmeldung wird anteilig verrechnet.
2. Mindestvertragsdauer und Kündigung
Die Mitgliedsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern ein Tarif mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten gewählt wird, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jeweils mit Wirkung zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
Wird hingegen ein monatlich kündbarer Tarif abgeschlossen, beträgt die Mindestvertragsdauer lediglich einen Monat; auch in diesem Fall ist der Vertrag danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsletzten kündbar.
Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und besteht uneingeschränkt.
3. Wertsicherung des Mitgliedsbetrags
Die Mitgliedsbeiträge sind auf Grundlage des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Maßgeblich für eine Erhöhung oder Verringerung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte endgültige Indexzahl. In den ersten zwei Monaten ab Vertragsabschluss ist eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge ausgeschlossen. Jede Vertragspartei kann ihr Recht auf Anpassung der Mitgliedsbeiträge durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Vertragspartei ausüben. Die geänderte Beitragshöhe gilt erstmals ab dem Beginn des Kalendermonats, der auf den Zugang dieser Mitteilung folgt.
4. Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren
Bei Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift ist KOR Fitness berechtigt, die von der Bank in Rechnung gestellten Kosten an das Mitglied weiterzuverrechnen.
5. Minderjährige
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung sowie in Beisein der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
6. Videoüberwachung
Das Studio ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt ausschließlich zu Sicherheits- und Beweiszwecken gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
7. Personallos
Der Anbieter weist darauf hin, dass es sich bei „KOR Fitness“ um ein personalreduziertes bzw. personalloses Fitnessstudio-Konzept handelt. Aus diesem Grund sind folgende Punkte zu beachten:
7.1 Dem Mitglied ist bekannt, dass das Studio ohne dauerhaft anwesendes Personal betrieben wird. Eine unmittelbare Betreuung, Einweisung oder Beaufsichtigung während des Trainings ist nicht gewährleistet.
7.2 Die Nutzung der Trainingsflächen, Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestätigt, körperlich gesund zu sein und die angebotenen Leistungen eigenverantwortlich in Anspruch zu nehmen.
7.3 Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung der Geräte, Missachtung der Studioordnung oder Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise entstehen.
7.4 Das Studio ist mit Notruf- und Sicherheitssystemen sowie einer umfangreichen Videoüberwachung ausgestattet. Das Mitglied verpflichtet sich, diese ausschließlich im Notfall zu verwenden.
8. Weitere Bestimmungen
7.1 Sollten von KOR Fitness Parkplätze angeboten werden, ist die Nutzung ausnahmslos zum Zweck des Studioaufenthalts erlaubt.
7.2 Eine Übertragung des Mitgliedschaftsvertrags oder von Rechten daraus ist nicht zulässig und wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 € belegt.
